Organisationsform
Der Kinderladen Lollipopp e.V. wurde am 26.06.1992 gegründet. Der Verein bildet die Trägerschaft zur Ganztagsbetreuung von Kindern berufstätiger oder noch in Ausbildung befindlicher Eltern und als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anerkannt.
Die Kinder werden von 4 Erzieherinnen betreut. Es wird angestrebt jedes Jahr eine Vorpraktikantin und einen Zivildienstleistenden zu beschäftigen.
Sämtliche die Verwaltung und betriebliche Organisation betreffende Aufgaben werden von den Eltern unentgeltlich geleistet. Es besteht eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem Team.
Aufnahme
Im Kinderladen Lollipopp werden 20 Stuttgarter Kinder von 1,5-6 Jahren aufgenommen.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet der Elternabend nach dem Vorstellungsgespräch der interessierten Eltern. Bei kurzfristigen Absagen, innerhalb 6 Wochen vor dem vereinbarten Eintrittstermin, ist dennoch der 1. Monatsbeitrag fällig.
Die Mitgliedschaft eines Elternteils im Verein Kinderladen Lollipopp e.V. ist wünschenswert. Das Gremium des Vereins ist die 1x jährlich stattfindende Mitgliederversammlung. Erläuterungen zur Vereinsstruktur stehen in der Satzung.
Jedes Kind muß vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden. Ein Attest muß vorgelegt werden.
Alltag im Kinderladen
Aktivitäten:
1x pro Tag frische Luft, unabhängig von der Wetterlage, also immer auf angemessene Kleidung und Ausrüstung achten (Regen-, Sonnenschutz!). 1x pro Woche Waldtag. 1x pro Woche Turnen. Stuhlkreis, Markt, Bücherei, Museum näheres siehe Konzeption.
Dienstag ist Spielzeugtag. Nur an diesem Tag ist eigenes Spielzeug
mitzunehmen erlaubt. Ausnahme: Kuscheltiere.
Waffen sind an der Garderobe abzugeben. Keine Süssigkeiten
im Kinderladen!
Pro Tag ist jedem Kind ein Obst mitzugeben.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00-16.00 Uhr, Freitag von 8.00-15.00 Uhr
Die Kinder sollten bis spätestens 9.30 Uhr im Kinderladen sein! Bei Ausflügen wird ab 10.00 Uhr nicht mehr gewartet. Kinder die nicht kommen, sollten bis 9.00 Uhr abgemeldet sein.
Abholzeiten
Nach dem Mittagessen ab 12.30 Uhr, vor dem Snack um 14.30 Uhr oder danach um
15 Uhr. Also nicht während der Mittagsruhe und während den Mahlzeiten,
oder nach Vereinbarung.
Ferien/Schließzeiten werden vom Elternabend in Absprache mit dem Team festgelegt. Bei Brückentagen wird in Absprache mit den Eltern eine Betreuung organisiert. Bei einer Teilnahme unter 3 Kindern wird der Kinderladen geschlossen.
Aufsicht
Die erzieherisch tätigen Mitarbeiter/innen sind während der Öffnungszeiten des Kinderladens für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzieherisch-tätigen Mitarbeiter/innen in den Räumen des Kinderladens und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten Person. (Ausnahme: Feste und Feiern)
Auf dem Weg zum und vom Kinderladen sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für ihre Kinder verantwortlich.
Regeln in Krankheitsfällen
Bei fieberhaften Erkältungskrankheiten, Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber sind die Kinder Zuhause zu behalten. Das gleiche gilt bei Auftreten von Läusen, Flöhen u.ä. Das Kind sollte 1 Tag fieberfrei sein, bevor es wieder in den Kinderladen kommt.
Bei Erkrankungen eines Kindes oder Familienmitgliedes an einer
ansteckenden Krankheit z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken,
Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen,
Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hauterkrankungen etc. muss dem Team
sofort Mitteilung gemacht werden. Der Besuch des Kinderladens ist in jedem dieser
Fälle ausgeschlossen! (Auch wenn der Papa oder die Mama krank ist und das
Kind nicht!)
Den Erzieherinnen bleibt es Vorbehalten die Betreuung eines kranken Kindes abzulehnen.
Vor Wiedererscheinen im Kinderladen ärztliches Attest vorlegen! Besucht
ein Kind wieder den Kinderladen, ohne das diese Bescheinigung vorgelegt wurde,
haften die Eltern für die Folgen.
Das Auftreten einer ansteckenden Krankheit im Kinderladen wird durch Aushang bekanntgemacht .
Elternarbeit
Aufgrund des Selbstverwaltungscharakters des Kinderladens müssen vielfältige Aufgaben von den Eltern übernommen werden. Jede Familie ist verpflichtet im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein oder mehrere Aufgaben zu übernehmen. Hierbei stehen folgende Ämter zur Auswahl: Vorstand / Finanzen / Personal / Kassenprüfer / Zivibeauftragter / Warteliste / Dachverband / Speiseplan / Aussenanlagen / Einkauf / Geschenke / Krankheitsbeauftragter. Dazu kommen weiter unregelmäßige Aufgaben, wie Mithilfe bei der Organisation von Festen und Ausflügen etc.
Elterndienste sind keine netten Leistungen weniger, sondern jeder ist bei Bedarf zu verpflichtet. Sie werden nach Stunden aufgeschrieben und 1/4 jährlich bilanziert und ausgehängt.
Kochen
Eine weitere regelmäßige verpflichtende Aufgabe ist der pro Kind
dreiwöchentliche Kochdienst. Das Essen kann im Lolli Popp selbst oder Zuhause
zubereitet werden. Es sollte reichhaltig, vollwertig, abwechslungsreich und
hygienisch einwandfrei sein. Und lecker. Gemüse und Obst sollen der Jahreszeit
entsprechend, möglichst aus biologisch dynamischem Anbau stammen. Das Brot
soll demeterqualität haben. Von der Verwendung von Fertignahrung ist abzusehen.
Zum Kochdienst gehört neben der Zubereitung des Essens auch die Mithilfe
beim Tischdecken, -abräumen sowie das Aufräumen in der Küche.
Bei Abwesenheit des Zivis sind dessen Aufgaben komplett mitzuübernehmen
(siehe Liste in der Küche). Wenn der Zivi abwesend ist, ist die Zubereitung
des Essens ohne Elternteil mit dem Team abzusprechen. Zur Erstellung des Speiseplans
wird dem Speiseplanersteller eine Liste mit ca. 10 Gerichten (Vorspeise, Hauptspeise,
Nachtisch) gegeben, davon 2 Fleisch- und 2 Fischgerichte. Das Hauptgericht sollten
möglichst genau definiert sein (also z.B. nicht nur "Suppe").
Der Speiseplanersteller achtet auf einen möglichst abwechslungsreichen
Speiseplan. Nur 1x die Woche Fleisch und Fisch.
Für jedes Kind darf pro Jahr ein Kinderkochdienst in Anspruch genommen
werden, ansonsten müssen die Eltern die Kochdienste tauschen.
Bei Kochdiensttausch soll möglichst das im Speiseplan vorgesehene Gericht
gekocht werden. Das Mittagessen findet in der Regel um 12.00 Uhr statt.
Elternabend
Ein selbstverwalteter Kinderladen erfordert die verbindliche Teilnahme aller
Eltern am Elternabend.
Der Elternabend findet alle 3 Wochen Montags um 20.00 Uhr statt. Das Team nimmt
alle 6 Wochen daran teil. Es wird ein Protokoll angefertigt. Über alle
Themen, die vorher per Aushang bzw. Protokoll veröffentlicht worden sind,
ist der Elternabend beschlußfähig.
Wer Mitglied einer Eltern-Kind Gruppe ist muß Zeit für die Elternarbeit haben, sonst ist er/sie fehl am Platz und sollte sein Kinder lieber in einem städtischen Kindergarten betreuen lassen.
Versicherungen
Die Kinder sind nach den Bestimmungen des RVO gegen Unfall versichert:
auf dem direkten Weg zum und vom Kinderladen
während des Aufenthaltes im Kinderladen
während aller Veranstaltungen des Kinderladens außerhalb seines
Grundstückes
(Spaziergänge, Feste etc.
Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kinderladen eintreten und ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Team des Kinderladens unverzüglich zu melden.
Für den Verlust, Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung der Eltern endet bei der Übergabe der Kinder an die Betreuer.
Beitrag
Es wird ein Elternbeitrag erhoben. Dieser wird vom Vorstand festgelegt.
Anmeldung und Kündigung
Die Anmeldung und Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

